Impressum
Impressum / AGBs / Datenschutz
Veranstalter/Vermittler der Reisen:
SmK - Reisen© by GK Touristik Service e.K.
Gerold Kirchthaler
Willibaldstr. 13
90491 Nürnberg
Telefon: 0911-565872
E-Mail: info(at)smk-reisen.de
Websiten: www.smk-reisen.de , www.single-mit-kind-reisen.info
SmK Reisen© ist eine Marke der GK Touristik Service e.K.
Handelsregister: HRA 12941
Inhaber: Gerold Kirchthaler
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE159594158
AGB`s:
1. Anmeldung & Vertragsabschluß
SmK Reisen ist Reiseveranstalter, Reisevermittler von Urlaubsreisen für Alleinreisenden mit Kindern.
Den Reisen kann sich grundsätzlich jedermann anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter oder Geschlecht angegeben sind. Mit der Anmeldung wünschen Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages. Die schriftliche Anmeldung sollte auf dem Vordruck des Veranstalters vorgenommen werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Diese soll durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Bestätigung) durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird eine Reisebestätigung ausgehändigt.
Die Rechnung/Reisebestätigung sowie der Sicherungsschein werden grundsätzlich per E-Mail versandt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per Post versandt.
2. Zahlungsbedingungen
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beginn der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. & 651 K Abs. 3 BGB erfolgen, soweit die SmK Reisen als Reiseveranstalter auftritt. Sofort nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mind. jedoch 75,- Euro, pro Reiseteilnehmer fällig. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen. Zahlungserinnerungen werden mit zusätzlich 10,- Euro Gebühren belastet. Die Reiseunterlagen werden ca. 7 - 14 Tage vor Reisebeginn erstellt und nach kompletten Zahlungseingang unverzüglich zugesandt. Es gelten die auf der Reisebestätigung/Rechnung aufgeführten An-/Restzahlungen, die von den oben genannten abweichen können.
3. Leistung
3.a. Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Ausschreibung, diese AGB, die allgemeinen Informationen zu unseren Reisen und die schriftliche Reisebestätigung. In der Regel beinhaltet der Reisepreis die Betreuung, Unterbringung, Verpflegung und Programmgestaltung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung vom Veranstalter über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Falls der Reiseteilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen den Veranstalter. Insoweit bleibt auch jegliche Haftung durch den Veranstalter ausgeschlossen.
3.b. Bei Buchungen von einzelnen Reiseleistungen bei Leistungsträgern (Flug, Transfer, Hotel etc.) gelten die AGB´s der einzelnen Leistungsträger.
4. Information zu Flugreisen
Sollte der Reisevertrag die Beförderung mit dem Flugzeug beinhalten, wird der Reisende bei Buchung über den Namen des Luftfahrtunternehmens informiert. Sollte die Identität des Luftfahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Buchung der Reise noch nicht feststehen, wird der Reisende unverzüglich informiert werden, sobald diese feststeht. Sollte die Reise über einen fremden/weiteren Reiseveranstalter vermittelt werden, hat die SmK Reisen keinen Einfluss auf Änderungen.
5. Rücktritt durch den Reisenden *
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Reisende kann den Rücktritt nur schriftlich erklären. Tritt der Kunde ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Der Veranstalter verliert in diesen Fällen den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung ist die Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn sowie die gewöhnlich ersparten Aufwendungen als mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet. Bei speziell ausgeschriebenen Singlereisen ist der Umstand das man bei Reisebeginn kein Single mehr ist, kein kostenfreier Rücktrittsgrund.
- vor dem 42. Tag vor Reisebeginn 35,- Euro Bearbeitungsgebühr,
- Rücktritt ab 42 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
- Rücktritt ab 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
- Rücktritt ab 19 bis 11 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
- Rücktritt ab 10 Tage vor Reisbeginn 80% des Reisepreises,
- bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
* Bei Flug und Bahnanreisen sowie bei von SmK Reisen vermittelten Einzelleistungen sonstiger Reiseveranstalter und Leistungsträger können auf Grund unterschiedlicher Stornoregelungen der einzelnen Leistungsträger (Airline, Transfer, Hotel etc.) auch höhere Stornokosten als die oben genannten Pauschalen anfallen. (siehe 3.b.)
Die jeweiligen Infos darüber, erhalten Sie gerne auf Anfrage beim SmK Reisen Serviceteam.
Beispiel: Hotel Laguna, Universal Flugreisen AG Agb´s 1.8.1.
Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine bzw. in gewissen Fällen eine Teilrückerstattung erfolgen. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs die Rücktrittserklärung. Der Reisende hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Dies ist möglich bei SmK Reisen, z.B. über: Hanse Merkur Reiseversicherung AG, Siegfried Wedells Platz 1, 20352 Hamburg.
6. Umbuchung & Ersatzperson & Ersatzunterlagen
Eine Änderung / Umbuchung der Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn möglich, soweit die Reisebedingungen fremder Veranstalter nichts anderes Vorsehen. Die Kosten dafür betragen 35,- Euro. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser behördlichen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für das erneute Ausstellen der Reiseunterlagen (z.B. bei Verlust) fallen 25,- Euro Gebühren an. Ausnahmen bestehen nur falls einzelne Leistungsträger (Airline, externer Reiseveranstalter etc.) andere Umbuchungsgebühren verlangen. Diese werden dann nach vorheriger Rücksprache mit dem Reisenden auf die Gebühren aufgeschlagen.
7. Kündigung & Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
7.1 bis 30 Tage vor Reisebeginn
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Reiseausschreibung), wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
7.2 Ausschluss
Wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise, trotz Abmahnung, anhaltend stört und sich damit vertragswidrig verhält, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, wenn die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle steht dem Veranstalter der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis weiterhin zu. Der Veranstalter muss sich aber in diesem Fall den Wert seiner ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangst werden.
7.3 Um weitere Schäden zu vermeiden, kann der Veranstalter die Reise stornieren, wenn trotz mehrmaliger Mahnung die An/Restzahlung nicht zu den in der Rechnung angegebenen Zeitpunkten vom Kunden überwiesen wurde. Die Forderung gegenüber dem Kunden bleibt weiterhin bestehen.
8. Haftungsbegrenzung & Haftungsausschluss
8.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Die Haftung des Veranstalters hinsichtlich Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben davon unberührt.
8.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.000,- Euro; übersteigt der 3fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
8.4. Ein Schadensanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9. Versicherung
Sie haben die Möglichkeit zusätzliche Versicherungen z.B. Reisegepäck-, Unfall-, Auslandskranken- und Reiserücktrittskostenversicherung über SmK Reisen abzuschließen.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine private Auslandkrankenversicherung ist dringend anzuraten!
Eine private Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert.
10. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstehende Schaden möglichst gering gehalten bzw. die Störung behoben werden kann. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, muss er sich an Ort und Stelle unverzüglich an die Reiseleitung bzw. an vom Veranstalter Beauftragte wenden und Abhilfe verlangen. Unterlässt er schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Reiseleiter sind nicht befugt, im Namen des Veranstalters rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, sind aber ausdrücklich beauftragt, für die Behebung evtl. Mängel Sorge zu tragen. Vor der Kündigung des Reisevertrages gemäß § 651e BGB hat der Reisende dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
11. Ansprüche aus dem Reisevertrag
Der Reisende muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Veranstalter geltend machen. Schuldhaft verspätet angemeldete Ansprüche können nicht berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Ansprüche des Reisenden nach den §651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
12. Einreisebestimmungen
Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dieser hat die Verzögerung zu vertreten.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
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